Wirtschaft / PolitikEU

Institutionen der EU

Europäischer Rat

Hauptaufgabe

Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest. → langfristiges Handeln, Schwerpunkte der Politik

Mitglieder

  • die 28 Staats- und Regierungschefs der Eu-Mitgliedsstaaten
  • Präsident des Europäischen Rates
  • Präsident der Europäischen Kommission

Entscheidungen

  • in der Regel im Konsens
  • teilweise einstimmig
  • teilweise mit qualifizierter Mehrheit

Legitimation

Die Regierungschefs sind vom Volk / den nationalen Parlamenten bestimmt.

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Aufgaben

  • verhandelt und erlässt mit dem EU Parlament zusammen Rechtsakte (Gesetze)
  • koordiniert die Politik der Mitglieder
    • Wirtschaft, Kultur, Bildung, etc.
  • entwickelt gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitikeinheitlich und konsequent zusammen mit dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
  • beteiligt an internationalen Abkommen
  • Genehmigung des EU Haushaltsplans

Mitglieder

Je nach Bereich entsendet jedes Land den passenden Minister für ein Treffen. Der Vorsitz wechselt in den Ressorts in einem 6-Monats-Rhythmus.

Entscheidungen

  • normalerweise durch die qualifizierte Mehrheit
  • bei sensiblen Angelegenheiten (Außenpolitik, Steuern) Einstimmigkeit
  • bei verfahrenstechnischen Angelegenheiten einfache Mehrheit Legitimation
  • die Minister sind durch die Staats- und Regierungschefs legitimiert.

Europäisches Parlament

Aufgaben

  • Gesetzgebung
    • Verabschiedung der Rechtsvorschriften mit dem Rat der EU zusammen (basierend auf den Vorschlägen der EU Kommission)
    • internationale Abkommen
    • Erweiterungen
    • Aufforderung zum Vorschlagen von Rechtsvorschriften durch die EU Kommission
  • Aufsicht
    • Kontrolle der Eu Organe
    • Zustimmung der Eu Kommission als Kollegium
    • Wahl des Präsidenten der Eu Kommission
    • Genehmigung von Ausgaben
    • Bearbeitung von Petitionen
    • Beratung zur Währungspolitik mit der EZB
    • Befragung von Kommission und Rat
    • Wahlbeobachtung
  • Haushaltsplan

Mitglieder

  • Insgesamt maximal 750 Mitglieder + 1 Präsident
  • Mitglieder pro Land nach Bevölkerung
    • minimal 6, maximal 96
  • bilden Fraktionen (nicht nach Land)

Entscheidungen

  • in den 20 Ausschüssen werden Rechtsvorschriften vorbereitet
  • Mehrheitsentscheidungen

Legitimation

  • alle fünf Jahre direkt gewählt

EU-Kommission

Aufgaben

  • Gesetzesvorschläge
  • legt mit dem Rat und dem Parlament die Mittelvergabe fest
  • überwacht die Ausgabe der Mittel
  • wacht über die Durchsetzung des EU Rechts
  • vertritt auf internationaler Ebene

Mitglieder

  • 28 Kommissare aus den Mitgliedstaaten
    • Kommissionspräsident
    • Hoher Vertreter für Außen und Sicherheitspolitik

Entscheidungen

  • Beschlüsse werden gemeinsam gefasst
  • Konsens / einfache Mehrheit

Legitimation

  • Europäischer Rat stellt dem Parlament einen Kandidaten für den Kommissionspräsidenten vor, welcher durch eine Mehrheit gewählt wird
  • der Kommissionspräsident nominiert Kommissare, welche vom Parlament als Ganzes abgelehnt oder angenommen werden können

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Aufgaben

  • legt das EU-Recht aus
  • Durchsetzung des EU-Rechts
  • Rechtsakte ungültig machen
  • Gewährleistung des Eingreifens der EU (Untätigkeitsklage)
  • Strafmaßnahmen gegen EU Institutionen

Mitglieder

  • ein Richter pro Land
  • 9 Generalanwälte

Europäische Zentralbank (EZB)

Aufgaben

  • Leitzins
  • Währungsreserven
  • kauft und verkauft Währungen
  • verwalten den Euro
  • gewährleisten Preisstabilität
  • genehmigt die Ausgabe von Banknoten
  • Währungspolitik

Mitglieder

  • Präsident und Vizepräsident der EZB
  • Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller Eu-Mitgliedstaaten

Europäischer Rechnungshof

Aufgaben

  • Prüfung von Einnahmen und Ausgaben
  • prüft Organisationen und Personen, welche Eu-Mittel nutzen
  • Aufdeckung von Betrug und Korruption
  • Verbesserung des Finanzmanagements
  • allgemein Kontrolle

Mitglieder

  • ein Mitglied pro Mitgliedstaat
  • vom Rat nach Anhörung durch das Parlament ernannt (6 Jahre)

Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Aufgaben

  • Vizepräsident der Europäischen Kommission
  • Vorsitzender des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
  • Außenbeauftragter des Europäischen Rates
  • einheitliche (Außen)politik
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