Uneigentliche Integrale
Uneigentliche Integrale sind dadurch ausgezeichnet, dass mindestens eine der Integralgrenzen ein Grenzwert (gegen 0, ∞ oder -∞) ist.
Beispiel:
Das Ergebnis ist wiederum auch eine ,,Annäherung“. So fallen unendlich kleine Werte (z.B. bei ∞ im Nenner) weg. Oft ergeben sich auch unendlich große Integrale.
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