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Würde am Beispiel des Embryos

Was ist Präimplantationsdiagnostik?

Bei der PID können außerhalb des Körpers entstandene Embryonen im Reagenzglas (in vitro) auf genetische Auffälligkeiten untersucht werden, um daraufhin je nach Befund implantiert oder verworfen zu werden.

Polkörperbiopsie (während des Vorkernstadiums) (Präfertilisationsdiagnostik, eigentlich nicht PID)

Die Ureizelle besitzt einen diploiden (doppelten) Chromosomensatz. Bei einer Reifeteilung entstehen zwei haploide Zellen, von denen die eine verkümmert und den ersten Polkörper bildet und die andere die Eizelle ist.

Nach Eintritt des Spermiums kommt es zu einer zweiten Reifeteilung, wobei der haploide Chromosomensatz verdoppelt wird. Der Kern teilt sich, ein Teil wird wie der erste Polkörper als Polkörper zwischen Eizelle und Glashaut abgelegt und dann abgeschnürt. Der erste Polkörper enthält eine Negativkopie des Erbgutes, der zweite eine genaue Kopie. Beide Polkörper werden anschließend untersucht.

Nachteile

  • nur das Erbgut der Frau wird untersucht
  • durch Zellteilungen kann es auch danach zu schädlichen Veränderungen kommen
  • 20% der untersuchten Embryonen entwickeln sich nicht weiter

Embryobiopsie

An drei Tage alten Embryonen im Vier- bis Zehnzellstadium wird die Glashaut durchstochen und ein bis zwei Zellen (Blastomere (totipotente Zelle)) entnommen. Über eine Untersuchung können sowohl durch den Vater als auch durch die Mutter vererbte Merkmale und erst nach einigen Tagen auftretende Anomalien untersucht werden. Das Geschlecht und geschlechtschromosomal vererbte Krankheiten können ebenfalls untersucht werden.

Feststellbare Krankheiten

  • numerische Chromosomenveränderungen (z.B Trisomie 21)
  • strukturelle Chromosomenstörungen
  • Störungen durch einzelne Gene (Mukoviszidose, Chorea Huntington)

PID aus Sicht der evangelischen Kirche (1987)

Bei Ausnahmen hält die evangelische Kirche extrakorporale Befruchtung für gerechtfertigt:

  • Erfüllung des Kinderwunsches von unfruchtbaren Ehepaaren
  • Verhinderung von Kindern mit schweren Erbleiden

Wünsche für das eigene Kind können allerdings im Gegensatz zu christlichen Werten stehen:

  • die Würde und Individualität des Menschen müssen immer den obersten Grundsatz bilden
  • menschliches Leben darf nicht nach einem fremden, planenden, züchterischen Willen entstehen
    • kein Designer-Baby

Das Embryo besitzt nach der evangelischen Kirche eine eigene Identität und Wert, Abtreibung ist in jedem Stadium Tötung. Dennoch darf das Erbgut durch z.B. PID untersucht werden um Krankheiten festzustellen (freiwillig). Bevor allerdings die extrakorporale Zeugung in Betracht gezogen wird, sollten alle anderen Möglichkeiten (Adoption, Verzicht) geklärt worden sein. Die Kirche rät zur Zurückhaltung:

  • da der leibseelische Zeugungsvorgang verloren geht
  • da unzählige Embryonen sterben müssen

Die Achtung vor Individualität und Würde muss den obersten Grundsatz bilden.

Mit diesen Aussagen vertritt die evangelische Kirche eine für damalige Zeit sehr moderne Meinung, welche gesetzlich in ähnlicher Form erst 2011 verankert wurde.

Embryonenschutzgesetz (ESchG)

Das Embryonenschutzgesetz ist ein Strafgesetz, welches die missbräuchliche Verwendung der in-vitro-Fertilisation verhindern soll. Dieses Gesetz ist einzigartig, da es nicht entwickelte Individuen schützt.

Was ist ein Embryo laut Gesetz?

  • befruchtete entwicklungsfähige Eizelle
    • innerhalb von 24 Stunden nach der Kernverschmelzung, wenn sich die Eizelle über das Einzellstadium hinausentwickeln kann

Strafvorschriften

  • missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
    • mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe / Geldbuße bestraft
    • greift im Falle der
      • Befruchtung zu einem anderen Zweck als Schwangerschaft
      • Übertragung einer fremden unbefruchtete Eizelle
      • mehr als dreifachen Befruchtung innerhalb eines Zyklusses (Drillinge können in der Natur vorkommen, darüber hinaus (Vierlinge +) wären die Kinder und die Mutter gefährdet)
      • der Befruchtung von mehr als drei Eizellen
      • Entnahme des Embryos aus der Gebärmutter vor der Einnistung
    • darunter fällt zum Beispiel
      • Forschungszwecke
      • künstliche Befruchtung einer Leihmutter / Übertragung eines Embryos auf diese
    • Verboten ist auch die Befruchtung durch eine Samenzelle, welche mit der Eizelle ein vorbestimmtes Geschlecht erzeugt (außer bei schweren Erbkrankheiten)
    • Verboten ist:
      • die Befruchtung nach dem Tode des Mannes
      • die Befruchtung ohne Einwilligung des Mannes und der Frau
      • die künstliche Veränderung der Erbinformationen
      • das Klonen
      • das Vermischen der Erbinformationen mehrere Eizellen

Ist die PID zulässig?

Bei hohen Risiken zu Erbkrankheiten ist die PID nach dem ESchG zulässig. Dies ist seit 2011 unter folgenden Voraussetzungen möglich: hohes Risiko einer schweren Erbkrankheit / Tot- / Fehlgeburt, Zustimmung einer Ethikkommission und eines speziell qualifizierten Arztes eines zugelassenen PID-Zentrums.

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